Nachbetreuung

Ist die Geburt gut überstanden, steht das einander kennenlernen auf dem Plan. Im Wochenbett haben die frisch gebackenen Eltern und Geschwisterkinder genügend Zeit dafür. Für die Mutter ist das Wochenbett vor allem da um zu heilen, zu entspannen und Kräfte zu sammeln. Ebenso muss der gemeinsame Lebensrhythmus mit einem Neugeborenen gefunden werden.

Im Wochenbett beginnt auch die Rückbildung und der weibliche Körper verändert sich. Dabei können die hormonelle Umstellung, Schlafmangel und die neue Situation als Mutter auch zu psychischen Belastungen führen. An dieser Stelle ist es sehr hilfreich, eine Hebamme zur Betreuung und Unterstützung an der Seite zu haben.

Nach der Geburt finden wieder einige körperliche Veränderungen und Rückbildungsprozesse statt. In dieser Zeit beobachte ich den Heilungsverlauf und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Ebenso unterstütze ich Sie beim Stillen, bei der Gewichtskontrolle sowie bei eventuellen Problemen wie Milchstau oder Brustentzündungen.

Stillen

Auch wenn Stillen eines der natürlichsten Dinge der Welt ist, braucht es oft viel Geduld und auch Übung für die Mutter und das Kind. Es ist absolut in Ordnung, in der Anfangszeit noch die ein oder andere Hilfestellung zu benötigen. Damit das Stillen für Mutter und Baby angenehm ist unterstütze ich Sie gerne mit Tipps und Ratschlägen.

Gewichtskontrolle

Damit Sie sicher sein können, dass Ihr Baby genug Gewicht zunimmt, ist eine regelmäßige Gewichtskontrolle in den ersten Tagen im Wochenbett wichtig. Während des Wochenbetts dokumentiere und kontrolliere ich die Gewichtszunahme Ihres Babys.

Hebammenhilfe Kosten

Die Hilfe einer Wahlhebamme kann von jeder Frau in Anspruch genommen werden. Die Hebammenhilfe ist nicht kostenlos, aber eine Leistung der Krankenkassen. Die Rechnung kann bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Das bedeutet, wenn Sie meine Hilfe in Anspruch nehmen, werde ich direkt von Ihnen bezahlt. Sie können sich hinterher einen Teil des Geldes zurückholen. Die Krankenkasse erstattet Ihnen dann 80 Prozent vom Kassentarif (nicht von dem Betrag der Honorarnote).

Den von den Krankenkassen rückvergütete Leistungsumfang sowie die dafür notwendigen Kriterien erfahren Sie